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   BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70   

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https://dejure.org/1971,7361
BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70 (https://dejure.org/1971,7361)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1971 - I ZR 39/70 (https://dejure.org/1971,7361)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1971 - I ZR 39/70 (https://dejure.org/1971,7361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von verwechslungsfähigen Kennzeichnungen über längeren Zeitraum - Interessenverletzung durch Änderung des räumlichen oder sachlichen Wirkungskreises der kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage - ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Interessenkollision durch eine Veränderung der kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage dem zeitlichen Vorrang des Kennzeichnungsrechts als solchem dann keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt, wenn an sich verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnungen lange Zeit unbeanstandet nebeneinander benutzt worden sind und an ihnen ein wertvoller Besitzstand erwachsen ist (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief; 1958, 90, 92 - Hähnel).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß die an sich verwechslungsfähigen Unternehmenskennzeichnungen bislang auf Grund des unterschiedlichen räumlichen und/oder sachlichen Wirkungskreises der Unternehmen zu keiner Interessenverletzung geführt haben und erst die einseitige Veränderung dieser kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage im räumlichen Bereich (vgl. BGH GRUR 1958, 90, 92 - Hähnel) oder im sachlichen Wirkungskreis (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief) durch das eine Unternehmen die berechtigten Interessen des anderen Unternehmens, das seit altersher eine verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnung führt, verletzt.

    Das setzt hier voraus, daß durch die Zeichenbenutzung der Beklagten nicht nur ein Irrtum über die Herkunftsstätte begründet wird, sondern ferner über die behauptete Verkehrsgeltung hinaus die Bezeichnung "00" zugunsten der Klägerin nach der Verkehrsauffassung zu einem Kennzeichen für die besondere Güte ihrer Ware geworden ist (BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel).

  • BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Interessenkollision durch eine Veränderung der kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage dem zeitlichen Vorrang des Kennzeichnungsrechts als solchem dann keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt, wenn an sich verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnungen lange Zeit unbeanstandet nebeneinander benutzt worden sind und an ihnen ein wertvoller Besitzstand erwachsen ist (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief; 1958, 90, 92 - Hähnel).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß die an sich verwechslungsfähigen Unternehmenskennzeichnungen bislang auf Grund des unterschiedlichen räumlichen und/oder sachlichen Wirkungskreises der Unternehmen zu keiner Interessenverletzung geführt haben und erst die einseitige Veränderung dieser kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage im räumlichen Bereich (vgl. BGH GRUR 1958, 90, 92 - Hähnel) oder im sachlichen Wirkungskreis (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief) durch das eine Unternehmen die berechtigten Interessen des anderen Unternehmens, das seit altersher eine verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnung führt, verletzt.

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Nach dem das gesamte Kennzeichnungsrecht beherrschenden Prioritätsgrundsatz (BGHZ 19, 23, 28 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus) kann grundsätzlich nur ein prioritätsälteres Recht ein anderes Kennzeichnungsrecht und eine nach Maßgabe dieses Kennzeichnungsrechts erfolgende Benutzungshandlung unterbinden.

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1955 (BGHZ 19, 23, 28 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus) ist es dementsprechend als untragbar angesehen worden, wenn auf Grund einer später erlangten Verkehrsgeltung auch solche Zeichenrechte beseitigt werden könnten, denen im Zeitpunkt ihrer Entstehung ein besseres sachliches Recht nicht entgegengehalten werden konnte.

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Nur ausnahmsweise sind die angeführten Grundsätze auch bei solchen Warenzeichen herangezogen worden, die die Unternehmenskennzeichnung als kennzeichnenden Bestandteil enthielten und in dieser Form seit altersher unbeanstandet verwendet worden waren (vgl. BGH GRUR 1963, 218, 221 - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66

    Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend auch eine Anwendung der angeführten Rechtsprechung, die vornehmlich bei gleichnamigen Personen mit aus ihren Namen gebildeten Firmenbezeichnungen von Bedeutung geworden ist (vgl. BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch; 45, 246, 249 - Merck; BGH GRUR 1960, 33, 35 - Zamek I; 1965, 623, 625 - Kupferberg), auf Unternehmenskennzeichnungen beschränkt und eine Ausdehnung auf Warenzeichen grundsätzlich abgelehnt (vgl. BGHZ 45, 246, 249 [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] - Merck; BGH GRUR 1969, 690, 691 - Faber).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend auch eine Anwendung der angeführten Rechtsprechung, die vornehmlich bei gleichnamigen Personen mit aus ihren Namen gebildeten Firmenbezeichnungen von Bedeutung geworden ist (vgl. BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch; 45, 246, 249 - Merck; BGH GRUR 1960, 33, 35 - Zamek I; 1965, 623, 625 - Kupferberg), auf Unternehmenskennzeichnungen beschränkt und eine Ausdehnung auf Warenzeichen grundsätzlich abgelehnt (vgl. BGHZ 45, 246, 249 [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] - Merck; BGH GRUR 1969, 690, 691 - Faber).
  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Denn auch nach der Neufassung des § 3 UWG muß die irreführende Angabe geeignet sein, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen, regelmäßig also ihnen Vorteile in Aussicht zu stellen (vgl. BGH GRUR 1970, 609, 610 - regulärer Preis).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Das setzt hier voraus, daß durch die Zeichenbenutzung der Beklagten nicht nur ein Irrtum über die Herkunftsstätte begründet wird, sondern ferner über die behauptete Verkehrsgeltung hinaus die Bezeichnung "00" zugunsten der Klägerin nach der Verkehrsauffassung zu einem Kennzeichen für die besondere Güte ihrer Ware geworden ist (BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Dabei geht es hier nicht um eine Irreführungsgefahr durch eine Änderung der allgemeinen Verhältnisse (vgl. BGH GRUR 66, 445, 449 - Glutamal), sondern durch das beanspruchte Ausstattungsrecht der Klägerin, also durch ein prioritätsjüngeres Individualrecht.
  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
    Das gilt auch bei einem Aufeinandertreffen von Ausstattungs- und Warenzeichenrecht, wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1958 (GRUR 1958, 544, 546 - Colonia) klargestellt hat.
  • BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56

    Zeichenentwertung durch berühmte Marke

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Für das Zeichenrecht können diese für bestimmte Sonderfälle des Firmenrechts entwickelten Grundsätze nicht ohne weiteres übernommen werden; im Zeichenrecht ist den betroffenen Interessen durch den räumlich und sachlich gesetzlich festgelegten Schutzumfang Rechnung getragen (vgl. BGHZ 45, 246, 249 - Merck; BGH GRUR 1969, 680, 691 - Faber; BGH Urteil vom 7.7.1971 - I ZR 39/70 - WC 00).
  • BGH, 18.11.1974 - VIII ZR 236/73

    Verfügungsbefugnis des Nießbrauchers über ein Unternehmen - Wirksamkeit einer

    Das Gericht wird durch diese Vorschrift aber nicht dazu verpflichtet, eine unsubstantiierte Verteidigung zu einem schlüssigen Vorbringen zu veranlassen (Urteil vom 28. Mai 1971 - I ZR 39/70 = GRUR 1971, 409/410); denn nur Zweifel, Unklarheiten oder ein offenbares Versehen hinsichtlich des Parteivorbringens können zur Anwendung des § 139 ZPO führen (Urt. vom 28. Februar 1952 - IV ZR 59/51 = LM ZPO § 139 Nr. 3; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 231/68).
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